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   BGH, 11.05.2015 - 1 StR 116/15   

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https://dejure.org/2015,12808
BGH, 11.05.2015 - 1 StR 116/15 (https://dejure.org/2015,12808)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2015 - 1 StR 116/15 (https://dejure.org/2015,12808)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - 1 StR 116/15 (https://dejure.org/2015,12808)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 346 Abs 1 StPO
    Revision im Strafverfahren: Befugnis zur Verwerfung der Revision aus anderen Gründen als Form- und Fristmängel

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 7 StPO, § 338 Nr. 8 StPO, § 346 Abs. 1 StPO, § 346 Abs. 2 StPO, § 300 StPO, § 333 StPO, § 356a StPO, § 359 StPO, § 349 Abs. 1 StPO, § 341 StPO, § 356a Satz 2 und 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer richterlichen Unterschrift auf der dem Angeklagten ausgehändigten Leseabschrift des Urteils

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Befugnis zur Verwerfung der Revision aus anderen Gründen als Form- und Fristmängel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 338 Nr. 7; StPO § 349 Abs. 2
    Notwendigkeit einer richterlichen Unterschrift auf der dem Angeklagten ausgehändigten Leseabschrift des Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 288
  • NStZ-RR 2017, 194
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.2005 - 1 StR 177/05

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht (unzulässige Willensbeeinflussung); mangelnde

    Auszug aus BGH, 11.05.2015 - 1 StR 116/15
    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 1 StR 177/05 mwN).
  • BGH, 14.01.2005 - 2 StR 512/04

    Zuständigkeit zur Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auszug aus BGH, 11.05.2015 - 1 StR 116/15
    Soweit die Revision dagegen aus einem anderen Grund als unzulässig zu verwerfen ist, steht die Befugnis hierzu allein dem Revisionsgericht zu (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04 und vom 15. März 2005 - 4 StR 17/05).
  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 17/05

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Verwerfungskompetenz des Tatgerichts)

    Auszug aus BGH, 11.05.2015 - 1 StR 116/15
    Soweit die Revision dagegen aus einem anderen Grund als unzulässig zu verwerfen ist, steht die Befugnis hierzu allein dem Revisionsgericht zu (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04 und vom 15. März 2005 - 4 StR 17/05).
  • BGH, 17.06.2020 - 2 StR 161/20

    Verspätete oder formwidrige Einlegung der Revision (Verwerfungsbefugnis des

    Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- oder Fristeinhaltung zusammentrifft (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04, juris Rn. 3; vom 24. November 1999 - 2 StR 534/99, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2015 - 1 StR 116/15, juris Rn. 5, vom 15. März 2005 - 4 StR 17/05, juris Rn. 3; vom 27. April 1988 - 3 StR 150/88, juris Rn. 2, jeweils mwN).
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